Antrags- und Bewerbungsverfahren
Einen Antrag auf Förderung können alle allgemeinbildenden Schulen (Grundschulen, Sonderpädagogische Förderzentren, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien) gemeinsam mit ihren kooperierenden Musikschulen stellen. Schulorchester Deutschland fördert ausschließlich den Kauf oder das Leasing von Instrumenten.
Bewerbungsverfahren für das Schuljahr 2019/2020
Bewerbungen können ab sofort schriftlich eingereicht werden. Ein Bewerbungsformular wird in Kürze auf dieser Seite eingestellt.
Für neue Projekte gilt: Sie müssen eine Laufzeit von mindestens drei Jahren haben.
Eine unabhängige Fachjury wird zeitnah darüber entscheiden, welche Projekte ab dem Schuljahr 2019/2020 gefördert werden. Die Auswahl der geförderten Instrumente erfolgt über ein Fachgremium.
Förderung von Pilotprojekten
Ab sofort können Förderanträge für erste Pilotprojekte gestellt werden. Hier können auch bereits bestehende Projekte gefördert werden. Schulorchester Deutschland finanziert zum Bespiel den Ankauf spezieller Instrumente, um die Weiterentwicklung eines bestehenden Orchesters zu unterstützen. Wir freuen uns auf Ihre Projektvorschläge.
Noch Fragen?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
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